Selbstauskunft prüfen - HilfeHelp Center

Worum es geht

Eine Selbstauskunft wird nicht angezweifelt, sondern zugeordnet. Die Frage lautet nicht „stimmt das", sondern „auf welchen Eintrag zielt das, und was folgt daraus". Diese Frage kannst du aus den Unterlagen der Wache beantworten, ohne die Stiefel gesehen zu haben.

Eine Angabe nach der anderen

Jede Angabe steht für sich: übernehmen, richtigstellen oder zurückgeben. Unter jeder Angabe steht, was das Übernehmen bewirken würde.

Richtigstellen ist der Normalfall

Sagt jemand, die Jacke sei weg, und die Wache hat die falsche Jacke notiert, ist die Aussage richtig und der Eintrag falsch. Dann stellst du den Eintrag richtig und übernimmst die Angabe. Zurückgeben würde von der Person verlangen, ein Problem zu lösen, das nur die Wache sehen kann.

Vor dem Übernehmen steht, was mit dem bisher erfassten Stück passiert: zurück ins Lager, zurück an den Verband, oder gelöscht, wenn es kein Lager gibt, in das es zurück könnte.

Zurückgeben

Nur für Angaben, die sich gar nicht klären lassen, etwa wenn jemand ein Stück nennt, das einer anderen Person gehört. Die Aufgabe geht mit genau dieser einen Angabe zurück; übernommene Angaben werden nicht erneut gefragt.

Eingetippte Nummern

Eine Nummer, die jemand von einem Stück abgelesen hat, wird nur gesucht, nie geglaubt. Du siehst alle Treffer: ein freies Stück, ein Stück bei jemand anderem, mehrere Treffer, gar keinen, oder die Nummer eines Behälters. Was daraus wird, entscheidest du.

Wer nicht freigeben darf

Die eigene Auskunft darf niemand freigeben, auch mit der Berechtigung nicht, und wer für ein Kind geantwortet hat, gibt diese Auskunft nicht selbst frei. Auf der Prüfung stehen zwei Namen, und das sind nur dann zwei, wenn es zwei Personen sind.

Was am Ende steht

Ist die letzte Angabe übernommen, entsteht eine echte Prüfung mit denselben Wirkungen wie eine vor Ort: sie zählt als letzte Prüfung, steht im Verlauf jedes Stücks und trägt beide Namen, den der auskunftgebenden und den der freigebenden Person.

Du kannst jederzeit selbst zur Prüfung vor Ort ansetzen. Damit wird eine offene Selbstauskunft ersetzt und nichts davon übernommen.