Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Ember-Instanz (nachfolgend „Plattform") im Verhältnis zwischen dem Betreiber der Plattform und den Personen und Organisationen, die sie nutzen.
(2) Wer der Betreiber ist und wie er erreichbar ist, ergibt sich aus dem Impressum dieser Plattform.
(3) Mit der Registrierung, der Annahme einer Einladung oder der weiteren Nutzung eines bestehenden Zugangs erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen einer nutzenden Organisation gelten nur, soweit der Betreiber ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung dieser Plattform.
§ 2 Begriffe
- Plattform - diese Installation der Software Ember einschließlich aller über sie erreichbaren Funktionen.
- Betreiber - die im Impressum genannte natürliche oder juristische Person, die die Plattform betreibt.
- Wache - eine auf der Plattform eingerichtete Organisationseinheit, in der Regel eine Jugendfeuerwehr oder eine vergleichbare Jugendgruppe. Eine Plattform kann mehrere Wachen beherbergen, deren Daten voneinander getrennt sind.
- Nutzer - jede Person mit einem Konto auf der Plattform, insbesondere Mitglieder, Betreuende, Sorgeberechtigte, Verwaltung und Administration.
- Wachen-Verwaltung - Nutzer, denen innerhalb einer Wache Verwaltungsrechte eingeräumt sind.
- Inhalte - alle Daten, Texte, Bilder, Dateien und sonstigen Angaben, die Nutzer oder Wachen auf der Plattform einstellen oder erzeugen.
- Partnerwache - eine Wache auf einer anderen Ember-Instanz, mit der eine Wache dieser Plattform eine Partnerschaft eingerichtet hat.
§ 3 Gegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Plattform dient der Organisation und Verwaltung von Jugendgruppen. Sie stellt hierfür je nach Freischaltung durch die Wache insbesondere folgende Funktionsbereiche bereit:
- Mitglieder-, Gruppen- und Rollenverwaltung einschließlich frei definierbarer Profilfelder
- Anwesenheitserfassung
- Termin- und Veranstaltungsplanung mit Anmeldungen und Anmeldefragen
- Inventar- und Ausrüstungsverwaltung einschließlich Ausleihe, Tausch, Beschaffung sowie Fundsachen
- Neuigkeiten mit Kommentarfunktion
- Wissensdatenbank mit Artikeln, Dateien und Verweisen
- Formulare und Umfragen, auch öffentlich einbindbar
- Wissenstests und Fragenkataloge, optional mit KI-Unterstützung
- Prüfprotokolle
- Aufgaben- und Ticketboards mit Anhängen
- Verfahren und Checklisten
- Wartelisten für Neuanmeldungen
- eine öffentliche Homepage der Wache
- Kalender-, RSS- und Atom-Feeds
- Datenaustausch mit Partnerwachen anderer Instanzen
- Benachrichtigungen in der Anwendung und per E-Mail
- Exporte in menschen- und maschinenlesbaren Formaten
(2) Welche dieser Funktionsbereiche einer Wache zur Verfügung stehen, entscheiden Betreiber und Wachen-Verwaltung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht.
(3) Der konkrete Zugriff eines Nutzers richtet sich nach den Rechten, die ihm seine Wache zugewiesen hat. Über diese Zuweisung entscheidet die Wache, nicht der Betreiber.
§ 4 Entgelt
(1) Die Nutzung der Plattform ist derzeit unentgeltlich.
(2) Der Betreiber behält sich vor, künftig entgeltliche Leistungen einzuführen. Er wird bestehende Nutzer und Wachen hierüber mit angemessener Frist, mindestens jedoch sechs Wochen im Voraus, in Textform informieren. Eine entgeltliche Nutzung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus; ohne diese endet die Nutzung zum genannten Zeitpunkt, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.
(3) Aus der unentgeltlichen Bereitstellung folgt kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung, auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit.
§ 5 Zugang und Konto
(1) Die Nutzung der geschützten Bereiche setzt ein Konto voraus. Konten entstehen durch Einladung einer Wache, durch Übernahme aus einer Warteliste oder, soweit freigeschaltet, durch Selbstregistrierung.
(2) Die bei der Anmeldung anzugebenden Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und bei Änderungen zu aktualisieren. Die Angabe einer E-Mail-Adresse kann zur Bestätigung des Zugangs erforderlich sein; bestimmte Funktionen setzen eine bestätigte Adresse voraus.
(3) Ein Konto ist personengebunden. Es darf nur von der Person genutzt werden, für die es eingerichtet wurde. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.
(4) Ein Anspruch auf Einrichtung eines Kontos besteht nicht. Über die Aufnahme in eine Wache entscheidet deren Verwaltung.
§ 6 Minderjährige und Sorgeberechtigte
(1) Die Plattform richtet sich ihrem Zweck nach auch an Minderjährige.
(2) Für Personen unter 16 Jahren ist die Nutzung nur mit Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung zulässig. Die Wache stellt sicher, dass diese Einwilligung vorliegt, bevor ein Konto eingerichtet wird.
(3) Sorgeberechtigte können mit einem eigenen Konto als Verwalter des Kontos ihres Kindes eingerichtet werden. Sie können die Profildaten des Kindes einsehen und bearbeiten, für das Kind Rückmeldungen zu Terminen abgeben und Mitteilungen empfangen. Sie stehen für die Nutzung durch das Kind ein.
(4) Erklärungen, die diese Bedingungen betreffen - insbesondere die Zustimmung zu einer geänderten Fassung - geben Sorgeberechtigte für ihr Kind ab, soweit dieses nicht selbst wirksam handeln kann.
§ 7 Sicherheit des Kontos
(1) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Verdacht einer unbefugten Nutzung ist der Wachen-Verwaltung oder dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Plattform stellt Sicherheitsfunktionen bereit, die vom Betreiber oder der Wache verbindlich vorgegeben werden können, insbesondere eine Zwei-Faktor-Authentisierung, eine Übersicht der aktiven Sitzungen mit der Möglichkeit, einzelne Sitzungen zu beenden, sowie einen Abgleich des gewählten Passworts gegen öffentlich bekannt gewordene Datenlecks. Wird die Nutzung eines solchen Verfahrens vorgegeben, ist der Zugang bis zu dessen Einrichtung eingeschränkt.
(3) Sitzungen laufen nach einer vom Betreiber festgelegten Zeit der Untätigkeit ab. Tokens für Einladung, Bestätigung der E-Mail-Adresse und Zurücksetzen des Passworts sind zeitlich befristet.
(4) Persönliche Zugriffstokens, insbesondere für Kalender-, RSS- und Atom-Feeds, sind Zugangsdaten im Sinne dieser Bestimmung. Sie dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
(5) Für Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen, ist der Nutzer verantwortlich.
§ 8 Zulässige Nutzung
(1) Die Plattform darf ausschließlich für die Organisation und Verwaltung der jeweiligen Jugendgruppe und für damit unmittelbar zusammenhängende Zwecke genutzt werden.
(2) Nutzer dürfen nur auf Bereiche zugreifen, die ihnen zugewiesen sind, und dürfen Daten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis nehmen - insbesondere Kontaktdaten, Notfallkontakte, Anwesenheiten, Prüfungsergebnisse und Notizen zu anderen Mitgliedern - nur zu diesem Zweck verwenden und nicht außerhalb der Wache offenlegen.
(3) Exporte und Ausdrucke aus der Plattform enthalten regelmäßig personenbezogene Daten. Sie sind entsprechend zu behandeln, sicher aufzubewahren und nach Wegfall des Zwecks zu vernichten.
§ 9 Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
- die Nutzung für rechtswidrige Zwecke oder unter Verletzung von Rechten Dritter
- das Einstellen von Inhalten, die beleidigend, verleumderisch, diskriminierend, jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder anderweitig rechtswidrig sind
- das Einstellen von Inhalten, an denen die erforderlichen Rechte fehlen, insbesondere von Bildern anderer Personen ohne deren Einwilligung
- das Einstellen von Schadsoftware oder von Dateien, die die Plattform oder ihre Nutzer gefährden
- das Umgehen oder Ausprobieren von Zugriffsbeschränkungen sowie das Ausnutzen von Sicherheitslücken über die zur Meldung erforderliche Feststellung hinaus
- der automatisierte Zugriff auf die Plattform ohne Zustimmung des Betreibers, mit Ausnahme des bestimmungsgemäßen Abrufs der bereitgestellten Feeds
- Maßnahmen, die die Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen, insbesondere übermäßige Abfragen, massenhafte Uploads oder das Auslösen von Massen-E-Mails
- die Nutzung der Plattform oder der über sie zugänglichen Daten für Werbung, für die Weitergabe an Dritte oder für sonstige plattformfremde Zwecke
§ 10 Inhalte und Rechte
(1) Für eingestellte Inhalte ist derjenige verantwortlich, der sie eingestellt hat. Für Inhalte einer Wache - insbesondere die öffentliche Homepage, veröffentlichte Neuigkeiten und öffentlich freigegebene Artikel - ist die Wache verantwortlich.
(2) Wer Inhalte einstellt, sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
(3) Mit dem Einstellen räumen Sie dem Betreiber das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte und auf die Dauer der Speicherung befristete Recht ein, die Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen und im Rahmen des Plattformbetriebs den berechtigten Empfängern zugänglich zu machen. Technische Bearbeitung umfasst insbesondere die Umwandlung von Bild- und Dokumentformaten, die Erstellung von Vorschauen und die Erzeugung von Exporten. Ein Recht zur Nutzung für andere Zwecke wird nicht eingeräumt.
(4) Gibt eine Wache Inhalte für Partnerwachen oder für die Öffentlichkeit frei, erstreckt sich das Recht nach Absatz 3 auf die hierfür erforderliche Übermittlung und Anzeige. § 13 bleibt unberührt.
(5) Die Wachen-Verwaltung und der Betreiber dürfen Inhalte entfernen oder unzugänglich machen, die gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
(6) Bestimmte Funktionen führen aus betrieblichen Gründen Änderungsverläufe, etwa zu Profilfeldern, Materialbewegungen, Checklisten, Notizen und Ticketvorgängen. Diese Verläufe bleiben auch nach Änderung oder Löschung des ursprünglichen Inhalts erhalten, soweit sie für die Nachvollziehbarkeit erforderlich sind. Gelöschte Kommentare können als leerer Platzhalter erhalten bleiben, damit Antwortketten lesbar bleiben.
§ 11 Meldung von Verstößen und Sicherheitslücken
(1) Rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen diese Bedingungen können der Wachen-Verwaltung oder dem Betreiber gemeldet werden. Der Betreiber prüft eingehende Meldungen und entscheidet über Maßnahmen nach § 21.
(2) Sicherheitslücken sind ausschließlich dem Betreiber zu melden und bis zu ihrer Behebung vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur so weit untersucht werden, wie es für die Meldung erforderlich ist; ein Zugriff auf fremde Daten ist dabei unzulässig.
§ 12 Öffentlich zugängliche Bereiche
(1) Eine Wache kann Teile ihrer Inhalte ohne Anmeldung zugänglich machen, insbesondere eine öffentliche Homepage, einzelne Neuigkeiten, einzelne Artikel und Ordner der Wissensdatenbank, Kontakt- und Umfrageformulare sowie eine Warteliste für Neuanmeldungen.
(2) Über die Freigabe entscheidet die Wache. Sie stellt sicher, dass öffentlich gestellte Inhalte keine personenbezogenen Daten enthalten, für deren Veröffentlichung keine Rechtsgrundlage besteht, und dass die erforderlichen Einwilligungen - insbesondere für Bilder von Mitgliedern - vorliegen.
(3) Wer ein öffentliches Formular oder eine Warteliste ausfüllt, gibt die dort abgefragten Angaben freiwillig an. Angaben zu einer minderjährigen Person dürfen nur durch den Träger der elterlichen Verantwortung gemacht werden. Für Einträge in eine Warteliste kann eine Bestätigung über einen zugesandten Link erforderlich sein; ohne Bestätigung werden die Angaben nach Ablauf einer Frist gelöscht.
(4) Der Betreiber darf öffentliche Bereiche technisch begrenzen, etwa durch Beschränkung der Zahl der Einreichungen je Zeitraum, und missbräuchlich genutzte Formulare abschalten.
§ 13 Datenaustausch mit Partnerwachen
(1) Eine Wache kann Partnerschaften mit Wachen anderer Ember-Instanzen einrichten und ausgewählte Inhalte - etwa Termine, Neuigkeiten, Artikel der Wissensdatenbank, Fragenkataloge, Prüfbögen oder Ausleihanfragen - für diese freigeben. Der Austausch findet zwischen den beteiligten Instanzen statt und ist technisch signiert.
(2) Über das Einrichten einer Partnerschaft und über den Umfang der Freigabe entscheidet die Wache. Freigegebene Inhalte verlassen den Verantwortungsbereich des Betreibers. Für ihre weitere Verwendung ist der Betreiber der empfangenden Instanz verantwortlich; ein Rückruf bereits übermittelter Inhalte ist technisch nicht in jedem Fall möglich.
(3) Zur Anzeige von Herkunftsangaben werden Anzeigenamen beteiligter Personen zwischengespeichert. Darüber hinausgehende personenbezogene Mitgliederdaten werden nicht übertragen.
(4) Ausleihanfragen zwischen Partnerwachen umfassen einen Nachrichtenaustausch. Für dessen Inhalte gelten §§ 9 und 10 entsprechend.
(5) Der Austausch setzt voraus, dass beide Instanzen eine zueinander passende Version verwenden. Er kann jederzeit durch eine der beteiligten Seiten beendet werden.
§ 14 KI-gestützte Funktionen
(1) Für die Erstellung von Fragen und Antworten in Wissenstests kann eine Wache einen externen Anbieter künstlicher Intelligenz einbinden. Der Zugang erfolgt über einen Zugangsschlüssel, den die Wache selbst beim Anbieter erwirbt und in der Plattform hinterlegt.
(2) Bei Nutzung dieser Funktion werden die eingegebenen Anweisungen sowie die übergebenen Inhalte an den gewählten Anbieter übermittelt und dort nach dessen Bedingungen verarbeitet. Die Wache prüft vor der Nutzung, ob eine Übermittlung zulässig ist, und übermittelt insbesondere keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern.
(3) Die Wache ist gegenüber dem Anbieter selbst Vertragspartner. Kosten, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Anbieters gelten unmittelbar zwischen Wache und Anbieter. Der Betreiber ist daran nicht beteiligt.
(4) Erzeugte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Sie sind vor der Verwendung zu prüfen. Eine Gewähr für Richtigkeit, Verwendbarkeit oder Rechtsfreiheit erzeugter Inhalte übernimmt der Betreiber nicht.
§ 15 Feeds, Exporte und Schnittstellen
(1) Kalender-, RSS- und Atom-Feeds werden über einen persönlichen Token bereitgestellt und geben Inhalte im Umfang der Berechtigung des Nutzers wieder. § 7 Absatz 4 gilt.
(2) Die Plattform stellt Exporte in menschenlesbaren und maschinenlesbaren Formaten bereit, unter anderem zur Wahrnehmung der Rechte auf Auskunft und Datenübertragbarkeit. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Der Betreiber darf den Abruf begrenzen, wenn er die Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigt.
§ 16 Benachrichtigungen und E-Mail
(1) Die Plattform versendet Mitteilungen innerhalb der Anwendung und, soweit eingerichtet, per E-Mail. Es handelt sich ausschließlich um Mitteilungen, die durch die Nutzung ausgelöst werden, etwa zu Konto und Anmeldung, zu Terminen, Aufgaben und Freigaben. Werbliche Nachrichten werden nicht versendet.
(2) Nutzer können den Umfang der Benachrichtigungen in ihren Einstellungen bestimmen. Mitteilungen, die für den Betrieb des Kontos erforderlich sind - insbesondere zu Sicherheit, Zugang und geänderten rechtlichen Dokumenten - können nicht abbestellt werden.
(3) Der Versand kann durch Zustellgrenzen des Betreibers oder des eingesetzten Versanddienstes verzögert oder begrenzt werden. Ein Anspruch auf Zustellung einer einzelnen Nachricht besteht nicht.
§ 17 Aufnahme einer Wache
(1) Soweit der Betreiber dies anbietet, können Jugendgruppen die Einrichtung einer eigenen Wache auf dieser Plattform beantragen. Der Antrag erfolgt über das dafür vorgesehene Formular und wird über einen zugesandten Link bestätigt.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Betreiber nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.
(3) Die antragstellende Person sichert zu, zur Vertretung der Jugendgruppe berechtigt zu sein.
(4) Der Betreiber kann die Aufnahme vom Abschluss ergänzender Vereinbarungen abhängig machen, insbesondere einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 18 Pflichten der Wache
Die Wache ist gegenüber dem Betreiber dafür verantwortlich,
- dass ihre Mitglieder und deren Sorgeberechtigte über die Nutzung der Plattform informiert sind und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen,
- dass sie eine eigene Datenschutzerklärung vorhält, soweit sie hierzu verpflichtet ist,
- dass die von ihr eingerichteten Profilfelder, Formulare und Anmeldefragen nur Angaben erheben, die für ihre Zwecke erforderlich sind,
- dass Zugriffsrechte innerhalb der Wache nur im erforderlichen Umfang vergeben und beim Ausscheiden von Personen entzogen werden,
- dass die von ihr veröffentlichten Inhalte rechtmäßig sind, einschließlich der Angaben, die für eine öffentliche Homepage gesetzlich vorgeschrieben sind,
- dass ihre Mitglieder diese Nutzungsbedingungen einhalten.
§ 19 Datenschutzrechtliche Rollenverteilung
(1) Für die in ihrer Wache verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Wache Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betreiber verarbeitet diese Daten für die Wache.
(2) Betreibt der Betreiber die Plattform zugleich für eine eigene Wache, ist er für deren Daten selbst Verantwortlicher.
(3) Die Einzelheiten der Verarbeitung im Auftrag, einschließlich der eingesetzten weiteren Dienstleister und der technischen und organisatorischen Maßnahmen, regelt eine gesonderte Vereinbarung zwischen Betreiber und Wache. Im Verhältnis zu den Mitgliedern gilt ergänzend die Datenschutzerklärung dieser Plattform.
(4) Anfragen betroffener Personen richten sich an die Wache. Der Betreiber unterstützt sie dabei mit den in der Plattform vorhandenen Funktionen.
§ 20 Speicherplatz und faire Nutzung
(1) Der Betreiber kann je Wache ein Kontingent für Speicherplatz sowie Grenzen für die Größe einzelner Dateien und für die Zahl versendeter E-Mails festlegen. Die geltenden Werte sind in der Plattform einsehbar.
(2) Wird ein Kontingent ausgeschöpft, können weitere Uploads abgelehnt werden. Der Betreiber wird die Wache vor einer Beschränkung, die über die Ablehnung einzelner Uploads hinausgeht, informieren und ihr Gelegenheit geben, Inhalte zu entfernen.
(3) Der Betreiber kann Kontingente anpassen. Eine Verringerung wird der Wache mit angemessener Frist angekündigt.
§ 21 Beendigung des Mandats
(1) Die Wache kann die Nutzung jederzeit ohne Frist beenden.
(2) Der Betreiber kann die Nutzung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende beenden. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen §§ 9, 12 oder 18 vor.
(3) Vor der Beendigung erhält die Wache Gelegenheit, ihre Daten zu exportieren. Nach Ablauf einer angemessenen Frist, die der Betreiber mitteilt, werden die Daten der Wache gelöscht oder anonymisiert. Bestehende Partnerschaften mit anderen Instanzen enden.
§ 22 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
(1) Der Betreiber bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
(2) Der Betreiber darf Wartungsarbeiten durchführen, die zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt.
(3) Der Betreiber darf Funktionen ändern, erweitern oder einstellen, insbesondere wenn dies durch technische Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Vorgaben veranlasst ist. Der Wegfall einer wesentlichen Funktion wird mit angemessener Frist angekündigt.
(4) Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Datensicherungen für einzelne Nutzer vorzuhalten oder verlorene Inhalte wiederherzustellen. Nutzer und Wachen sollen wichtige Inhalte über die Exportfunktionen zusätzlich sichern.
§ 23 Demonstrationsbetrieb
Wird die Plattform als Demonstrationsinstanz betrieben, sind alle dort hinterlegten Personen, Termine und sonstigen Inhalte fiktiv. Die Daten werden in regelmäßigen Abständen ohne Vorankündigung zurückgesetzt. Eine Nutzung für echte Vorgänge ist unzulässig; echte personenbezogene Daten dürfen dort nicht eingegeben werden.
§ 24 Sperrung und Beendigung des Zugangs
(1) Nutzer können ihr Konto jederzeit über die Kontoeinstellungen löschen. Bei der Löschung werden die personenbezogenen Daten des Kontos entfernt oder anonymisiert; nicht personenbezogene Verknüpfungen bleiben erhalten, soweit dies zur Nachvollziehbarkeit der Wachenhistorie erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Alternativ kann ein Konto beim Ausscheiden aus der Wache archiviert werden. Der Zugang endet damit.
(3) Der Betreiber und die Wachen-Verwaltung können den Zugang vorübergehend sperren oder dauerhaft beenden, wenn ein Nutzer gegen diese Bedingungen verstößt, wenn ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht oder wenn dies zum Schutz der Plattform oder anderer Nutzer erforderlich ist. Bei einem Verstoß von geringem Gewicht geht der Maßnahme eine Aufforderung zur Abhilfe voraus.
(4) Endet die Mitgliedschaft in der letzten Wache, in der ein Nutzer geführt wird, kann der Betreiber das Konto nach angemessener Frist löschen.
§ 25 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Plattform wird in der jeweils verfügbaren Fassung bereitgestellt. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Zweck, für Fehlerfreiheit oder für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte wird nicht übernommen.
(2) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Wird die Plattform unentgeltlich bereitgestellt, haftet der Betreiber darüber hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
(6) Für Inhalte, die eine Wache öffentlich stellt oder an Partnerwachen übermittelt, sowie für Inhalte, die von Partnerwachen empfangen werden, haftet der Betreiber nicht.
§ 26 Freistellung
Verletzt ein Nutzer oder eine Wache schuldhaft Rechte Dritter oder diese Bedingungen, stellt er den Betreiber von den daraus folgenden Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Betreiber wird den Betroffenen unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
§ 27 Rechte an der Software
Ember ist freie Software und steht unter der GNU Affero General Public License, Version 3. Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Nutzung dieser Instanz und beschränken nicht die Rechte, die die Lizenz an der Software selbst einräumt. Marken, Logos und Inhalte des Betreibers und der Wachen sind davon nicht erfasst.
§ 28 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Betreiber kann diese Bedingungen ändern, insbesondere bei Änderungen des Funktionsumfangs, der eingesetzten Dienste oder der Rechtslage.
(2) Änderungen werden versioniert. Bei einer Änderung werden Nutzer bei der nächsten Anmeldung aufgefordert, der neuen Fassung zuzustimmen; die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung werden dabei angezeigt.
(3) Ohne Zustimmung ist die weitere Nutzung der geschützten Bereiche nicht möglich. Die Rechte aus § 24 Absatz 1 bleiben unberührt.
§ 29 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften jenes Staates unberührt.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
(3) Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen können nur mit Zustimmung der anderen Seite übertragen werden. Der Betreiber darf den Betrieb der Plattform auf einen Rechtsnachfolger übertragen; Nutzer und Wachen werden hierüber vorab informiert und können die Nutzung bis zum Wirksamwerden beenden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.